Förderung Bad

Fördermittel für barrierefreie Bäder

Staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Sie wollen Ihr Bad sanieren und legen dabei Wert auf Barrierefreiheit? Dann können Sie verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. asdasdasdasdasd ist nicht nur Ihr Partner aus für Badsanierungen, wir helfen Ihnen auch bei der Beantragung der Fördermöglichkeiten bei KfW*, Kranken- und Pflegekasse und in den Landesförderprogrammen.

*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen

Individuelle Beratung zu staatlichen Fördermitteln

Wenn Sie Ihr Bad barrierefrei gestalten, stehen Ihnen Fördermittel zu – neben den deutschlandweit einheitlichen KfW-Fördermitteln oder Zuschüssen von Kranken- und Pflegekasse gibt es auch länderspezifische Förderprogramme. Als Handwerkspartner aus kennen wir uns mit den Förderprogrammen unseres Bundeslandes aus und können Sie individuell für Ihr Projekt beraten!

Je nach Vorhaben gibt es verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Die KfW bezuschusst zum Beispiel mit bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen – und nur für Privatleute, die Bäder in ihrer Eigentumswohnung oder ihrem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie asdasdasdasdasd durchgeführt werden.

Mindestanforderungen für eine Förderung 

Raumänderungen

Mindestgröße Bad

1,80 m x 2,20 m

Bewegungsfreiheit

Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung

Türen

nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

Dusche

bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung

Bodenbelag

rutschfest oder rutschhemmend

Badewanne

max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

Waschbecken

min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen

WC

Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar

Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.

Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel zu finden. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin mit uns!

Fördermittel für barrierefreie Bäder

Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW*, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Wir von asdasdasdasdasd aus helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen

Wir beraten Sie individuell

Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Handwerksbetrieb aus wissen wir, welche Möglichkeiten für eine Förderung Sie in unserem Bundesland haben. Daher helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer Förderung durch KfW, Kranken- und Pflegekasse, sondern auch bei den länderspezifischen Förderprogrammen.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie asdasdasdasdasd durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung 

Raumänderungen

Mindestgröße Bad

1,80 m x 2,20 m

Bewegungsfreiheit

Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung

Türen

nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

Dusche

bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung

Bodenbelag

rutschfest oder rutschhemmend

Badewanne

max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

Waschbecken

min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen

WC

Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar

Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.

Wir beraten Sie gerne zu einer Sanierung und helfen Ihnen, Fördermittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie!

Fördermittel für barrierefreie Bäder

Staatliche Förderung für die Badsanierung

Wer eine Badsanierung plant und dabei ein Augenmerk auf Barrierefreiheit hat, kann verschiedene Fördermittel von Bund*, Ländern, Kranken- und Pflegekassen beantragen. asdasdasdasdasd ist Ihr Fachmann aus für Badsanierungen und kann Sie bei der Beantragung der Fördermittel unterstützen.

*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen

Individuelle Beratung in und um

Erfüllt Ihre Badsanierung bestimmte Voraussetzungen, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen – unter anderem auch auf Landesebene. Als Handwerksbetrieb aus kennen wir uns mit den Rahmenbedingungen für unser Bundesland aus und können Ihnen bei den landesspezifischen Förderprogrammen ein paar Tipps geben. Sind bestimmte Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Wandhalterung vom Arzt verschrieben oder handelt es sich um eine Sanierung für eine pflegebedürftige Person, können Sie zudem Fördermittel bei Kranken- und Pflegekasse beantragen.

Dazu gibt es noch die Möglichkeit, über die KfW bis zu 2.500 € Förderung für Einzelmaßnahmen zu bekommen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie asdasdasdasdasd durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung 

Raumänderungen

Mindestgröße Bad

1,80 m x 2,20 m

Bewegungsfreiheit

Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung

Türen

nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

Dusche

bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung

Bodenbelag

rutschfest oder rutschhemmend

Badewanne

max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

Waschbecken

min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen

WC

Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar

Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu Ihren Möglichkeiten – vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades

Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihr Bad! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir unterstützen Sie gerne!

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